Leasing

Leasing ist von immer stärker werdender Bedeutung in Deutschland. Nach aktuellen Zahlen macht das Leasing mittlerweile ein jährliches Investitionsvolumen von rund 57 Milliarden Euro aus. Mit einem Anteil von rund 24 % an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen ist Leasing somit die Investitionsalternative Nummer 1.

Auch wenn dieser Bereich, wie alle Investitionsformen derzeit rückläufig ist, so wird es dennoch zukünftig weiterhin eine tragende Rolle in der deutschen Investitionswirtschaft spielen. Leasing wird sogar an Bedeutung zunehmen, da die Thematik Liquidität für Unternehmen aber auch Privathaushalte immer wichtiger wird  – und das Leasing hier besonders wirkungsvoll genutzt werden kann.

Vielmals wird Leasing fälschlicherweise als eine Art der Finanzierung verstanden und sogar als Kreditform erwähnt. Leasing ist jedoch eine Form der Vermietung und wird ebenso rechtlich eingeordnet. Rein systematisch betrachtet wird beim Leasing eine Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsgutes gegen Entgelt durchgeführt. Man erwirbt also den geleasten Gegenstand nicht, man mietet diesen nur.

Hierbei können verschiedenste Gegenstände geleast werden – die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasing-Objekt sein kann, ist dessen sogenannte „Fungibilität“. Dies bedeutet eine Eigenschaft zu haben, die es gewährleistet, dass ein Gut leicht austauschbar ist – also wie leicht man eine Investition in einer andere umwandeln kann. Sprich, je spezifischer dann ein Investitionsgut ist (zum Beispiel eine Immobilie oder eine Maschine) desto schwieriger wird es, diese wieder zu verkaufen oder zu verändern.

Bei den Leasing-Objekten wird zwischen Mobilien-, Immobilien- und immaterielle Wirtschaftsgüter unterschieden. Leasing von Mobilien: Dies sind alle „beweglichen“ Gegenstände wie zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe etc. Das umfasst demzufolge alle Gegenstände, die nicht Bestandteil eines Grundstücks oder ein Grundstück selbst sind. Leasing von Immobilien: Dies sind alle nicht-beweglichen Gegenstände, wie Grundstücke, Liegenschaften, Wohnungen, Häuser, Anwesen und auf den Grundstücken befindliche Gebäude.

In der Praxis ist einfach zu unterscheiden, wer zunächst etwas leasen möchte – demzufolge ändern sich zumeist die Konditionen. So gibt es zum einen das Konsumgüterleasing oder auch Verbraucherleasing genannt, auf der anderen Seite das Investitionsgüterleasing oder auch gewerbliches Leasing. So handelt es sich bei dem Verbraucherleasing um das Leasing für Privatpersonen. Im Falle des Investitionsgüterleasings wird der Leasingvertrag mit einem Unternehmen geschlossen.